Bedarfsenergieausweis bei Vermietung/Verkauf

Der Energieausweis soll potentiellen Käufern und Mietern von Immobilien oder Wohnungen einen neutralen Einblick in die zu erwartenden Kosten für Heizwärme und Warmwasser geben. Verkäufer und Vermieter sind daher gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellen zu lassen und den interessierten Käufern und Mietern zu zeigen.

Der Leser des Energieausweises kann an der Zahl des Endenergiebedarfes und deren Einordung auf einem farblich abgestuften Effizienzstreifen erkennen, wo das betreffende Gebäude bezüglich des Energiebedarfes einzuordnen ist. 

Weiterhin gibt die Zahl und Einordnung des Primärenergiebedarfes dem Leser eine Auskunft darüber, wie ökologisch das Haus oder die Wohnung, für die er sich interessiert, ist. Hier spielt vor allem der eingesetzte Energieträger eine Rolle, also ob etwa Öl oder Holzpellets zum Einsatz kommen.